Im Rahmen der Grundpflege unterstützen wir pflegebedürftige Personen durch unseren ambulanten Pflegedienst. Einfache, alltägliche Tätigkeiten können oft schon eine Herausforderung darstellen. Wir sorgen uns um die Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung und Förderung der Eigenständigkeit. Das Ziel ist es, den Pflegebedürftigen so zu unterstützen, dass sie so lange wie möglich selbstständig und in ihrem Zuhause bleiben können. Im Bereich der Grundpflege ist uns ein sensibler Umgang mit viel Einfühlungsvermögen besonders wichtig.
Grundpflegeleistungen im Überblick:
1. Körperpflege: Unterstützung beim Duschen/Baden oder der täglichen Körperwäsche, Haut- und Haarpflege, dazu zählt neben dem Kämmen auch das Rasieren. Außerdem helfen
wir bei der Mundhygiene und dem regelmäßigen Zähneputzen, sowie beim Toilettengang.
4. Mobilisation/ Betten und Lagern: Hilfe bei der Bewegung in den eigenen vier Wänden und beim Aufstehen, Unterstützung beim An- und Ausziehen,
5. Prophylaxen: Neben der Pflege der aktuellen Beschwerden sorgen wir mit einer gewissenhaften Grundpflege auch dafür, Folgeerkrankungen wie Hauterkrankungen oder auch Verdauungsprobleme
vorzubeugen.
7. Ernährung/ Essen anreichen: Wir wärmen Speisen auf und bereiten und portionieren diese oder auch das Füttern von pflegebedürftigen Personen. Ganz nach den entsprechenden Bedürfnissen.
Unser Pflegepersonal besitzt entsprechende medizinische Vorkenntnisse, die Angehörige von Pflegenden zu Hause nicht alleine umsetzen können.
Medizinische Versorgung:
Viele Pflegebedürftige brauchen auch eine Unterstützung im Haushalt, um die eigenen vier Wände in Ordnung zu halten. Wir sorgen dafür, dass sich unsere Pflegebedürftigen in einem sauberen und ordentlichen Haushalt wohlfühlen können. Die Aufgaben in der häuslichen Versorgung sind ganz individuell und können je nach Bedarf festgelegt werden.
Bereiche der hauswirtschaftlichen Versorgung:
Wie erhalte ich Unterstützung im Haushalt?
Die hauswirtschaftliche Versorgung muss nicht gesondert beantragt werden, zuständig ist hier auch wie bei der Grundpflege die Pflegeversicherung. Liegt ein anerkannter
Pflegegrad vor, können die finanziellen Leistungen auch für die hauswirtschaftliche Versorgung verwendet werden. Wichtig zu wissen ist, dass die hauswirtschaftliche Versorgung als Ergänzung gesehen
wird und nicht Teil der Grundversorgung ist.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1- 5 haben die Möglichkeit, Betreuungsleistungen zusätzlich zur ambulanten oder teilstationären Pflege oder auch bei der Pflege von Angehörigen beantragen, diese Leistung ist unabhängig von der Pflegeradeinstufung. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag liegt bei 125 € pro Monat. Das Angebot soll in erster Linie Hilfe und Unterstützung im Alltag bieten und eine Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten ermöglichen und Abwechslung sowie auch sozialen Interaktionen zu fördern.
Im Rahmen der Betreuungsleistung bieten wir eine zusätzliche Hilfe und Unterstützung im Alltag. Dabei geht es nicht rein um den gesundheitlichen Bereich, sondern darum, den Tag abwechslungsreich zu gestalten, sowie soziale Interaktionen zu ermöglichen. Ganz individuell auf Sie zugeschnitten.
Unsere Betreuungskräfte kommen zu Ihnen ins Haus.
Zu den Angeboten der Betreuungsleistung zählen:
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen, die Sie zu uns als Pflegedienst haben, als auch zu unseren Pflegeleistungen. Die Anträge und Formulare, die ausgefüllt werden müssen, sind nicht immer einfach zu verstehen und es entstehen Fragen. Wir stehen Ihnen auch hier schon zur Seite und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.