Ihr ambulanter Pflegedienst in Delmenhorst
Ihr ambulanter Pflegedienst in Delmenhorst

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier können Sie sich über unsrer AGB informieren.

 

 

1. Geltungsbereich 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge, die mit Herrn Sergey Domoskanov, SVK-Pflegedienst, geschäftsansässig Hasporter Damm 152, 27755 Delmenhorst, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Pflegedienst“), und Ihnen als Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Kunden“), geschlossen werden. Zudem gelten diese AGB auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern des Pflegedienstes, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Vertragsverhältnis mit dem Pflegedienst voraussetzen. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote auf www.SVK-Pflegedienst.de des Pflegedienstes, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt mit Herrn Sergey Domoskanov zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.

(2) Die AGB gelten für natürliche Personen, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur anerkannt, sofern diese schriftlich vom Pflegedienst akzeptiert wurden.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
 

2. Änderungen der AGB

(1) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit dem Pflegedienst im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

(2) Die vom Pflegedienst angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. 

 

(3) Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn

a) das Änderungsangebot des Pflegedienstes erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB

 

• aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder

• durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf und

 

b) der Kunde das Änderungsangebot des Pflegedienstes nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

Der Pflegedienst wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

(4) Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
 

• bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von diesen AGB betreffen oder

• bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von Entgelten betreffen, die der Kunde typischerweise dauerhaft in Anspruch nimmt oder

• bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder

• bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet sind, oder

• bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder

• bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Pflegedienstes verschieben würden.

 

In diesen Fällen wird der Pflegedienst die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

 

5) Macht der Pflegedienst von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Pflegedienst den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

 

3. Vertragspartner
 

Die Versorgungsverträge kommen zustande mit Herrn Sergey Domoskanov, SVK-Pflegedienst, geschäftsansässig Hasporter Damm 152, 27755 Delmenhorst, Deutschland und Ihnen als Kunden.

 

4. Vertragsgegenstand
 

Vertragsgegenstand sind Leistungen der Pflegeversicherung gemäß SGB XI und/oder Leistungen der Krankenversicherung gemäß SGBV sowie frei vereinbarte Leistungen. Grundlagen der Erbringung der vertraglichen Leistungen sind der Vertrag gem. §§ 132, 132 a SGB V zur ambulanten Versorgung und der Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung gem. § 75 Abs. 1 SGB XI, der Versorgungsvertrag, die Vergütungsvereinbarung des Pflegedienstes mit den Kostenträgern sowie die Qualitätsstandards gemäß § 113 SGB XI. Der Pflegedienst ist durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zugelassen und berechtigt die bewilligten Leistungen mit den gesetzlichen Pflegekassen und den gesetzlichen Krankenkassen direkt abzurechnen.

 

5. Allgemeine Leistungserbringung

 

(1) Die Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Häuslichkeit des Kunden erbracht (Leistungsort).

(2) Die geltenden Verträge zwischen dem Pflegedienst und den gesetzlichen Kostenträgern unter Einschluss der Entgeltverzeichnisse können vom Kunden jederzeit eingesehen werden.

 

6. Leistungsumfang und Vergütungsregelung gemäß SGB XI

 

(1) Der Pflegedienst ist gesetzlich verpflichtet, beim Kunden einen Erstbesuch durchzuführen. Der Pflegedienst erfasst im Rahmen des Erstbesuches beim Kunden die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, informiert den Kunden über das Leistungs- und Vergütungssystem und berät bei der Auswahl geeigneter Leistungen nach dem SGB XI sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung. Der Leistungskomplex 

des Erstbesuches kann vom Pflegedienst nach Maßgabe der mit den Pflegekassen geschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abgerechnet werden.

(2) Der Pflegedienst verpflichtet sich, den Kunden nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit, entsprechend den von ihm in Anspruch genommenen Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 SGB XI zu versorgen.

(3) Der Pflegedienst hat den Kunden vor Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Veränderung in der Regel schriftlich durch einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten zu unterrichten. Veränderungen sind insbesondere dann wesentlich, wenn der Kunde andere Leistungen wünscht, die Änderungen in der Pflegesituation zur Anpassung des Pflegegrads führen oder Vergütungen erneut vereinbart werden.

(4) Über Art, Inhalt und Umfang der von dem Pflegedienst gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen erstellt der Pflegedienst einen Kostenvoranschlag. Mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlags durch den Pflegedienst und den Kunden wird dieser Vertragsbestandteil.

(5) Die Entgelte für die vom Kunden gewählten Leistungen richten sich nach der Vergütungsvereinbarung gemäß § 89 SGB XI, die zwischen dem Träger des Pflegedienstes und den Pflegekassen abgeschlossen worden ist. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der neuesten Fassung des Leistungs- und Entgeltsverzeichnisses der Vergütungsvereinbarung. In der Anlage ist eine gesonderte Beschreibung der wesentlichen Leistungsinhalte einschließlich der mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütung für jede Leistung oder jeden Leistungskomplex beigefügt.

 

7. Leistungsumfang und Vergütungsregelung häuslicher Krankenpflege

 

(1) Der Pflegedienst verpflichtet sich, den Kunden entsprechend der Verordnung häuslicher Krankenpflege im Sinne des § 37 SGB V zu versorgen.

(2) Die vertragsärztlich verordneten Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 SGB V werden mit der auf der Verordnung vorgesehenen Unterschrift des Kunden jeweils Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges.

 

(3) Genehmigt die gesetzliche Krankenkasse die durch Vorlage der vertragsärztlichen Verordnung beantragten Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang und will der Kunde diese gleichwohl in Anspruch nehmen, erstellt der Pflegedienst einen Kostenvoranschlag für diese Leistungen auf Grundlage der zwischen der jeweiligen Krankenkasse und dem Pflegedienst vertraglich vereinbarten Vergütung. Mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlags durch den Pflegedienst und den Kunden wird dieser Vertragsbestandteil.

 

8. Sonstige Leistungen

 

Über sonstige vom Pflegedienst gegenüber dem Kunden zu erbringende Leistungen erstellt der Pflegedienst einen Kostenvoranschlag, aus dem sich Art, Inhalt, Umfang und Kosten dieser Leistungen ergeben. Mit Unterschrift des Kostenvoranschlags durch den Pflegedienst und den Kunden wird dieser Vertragsbestandteil.

 

9. Mitwirkungspflichten und Annahmeverzug

 

(1) Leistungen zu Lasten der Kranken- oder Pflegekasse sowie eines Sozialhilfeträgers setzen eine Mitwirkung des Kunden als Versicherten voraus. Der Kunde wird, soweit er den Pflegedienst in Anspruch nehmen möchte, die erforderlichen Anträge gegenüber den Kostenträgern stellen, aus ärztlicher Sicht erforderliche Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege entgegennehmen und an den Pflegedienst weiterleiten. Der Pflegedienst wird den Leistungsempfänger bei der Inanspruchnahme der genannten Leistungen durch Information unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Pflegedienst mitzuteilen, wenn wesentliche Umstände eintreten, die seine sonstige Pflege und Betreuung nicht mehr als gewährleistet erscheinen lassen, z.B. bei Erkrankung der sonstigen Pflegepersonen.

(2) Die erbrachten Leistungen werden vom Pflegedienst in geeigneter Form aufgezeichnet und vom Kunden oder dessen Vertreter gegengezeichnet (Leistungsnachweis). Die Abrechnung erfolgt anhand der Leistungsnachweise. Dem Kunden ist jederzeit die Einsichtnahme in die Leistungsnachweise möglich.

(3) Grundlage der Abrechnung sind die tatsächlich vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen. Bietet der Pflegedienst dem Kunden am Leistungsort eine vereinbarte Leistung an, die der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt (Annahmeverzug), kann der Pflegedienst vom Kunden die Vergütung für die vereinbarte Leistung auch verlangen, soweit diese nicht in Anspruch genommen wurde, jedoch nur unter 

Anrechnung dessen, was der Pflegedienst durch die Nichtinanspruchnahme bzw. durch einen anderweitigen Einsatz des Personals erzielt.

(4) Wird ein vereinbarter Einsatz des Pflegedienstes, der aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ausfallen muss, nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt, kann der Pflegedienst vom Kunden die für den Einsatz vereinbarte Vergütung verlangen, jedoch nur unter Anrechnung dessen, was er durch den Wegfall des geplanten Einsatzes bzw. durch einen anderweitigen Einsatz des Personals erzielt.

(5) Der Pflegedienst weist darauf hin, dass Vergütungsansprüche nach den Punkt 9 (3) und Punkt 9 (4) vom Kunden selbst und nicht von einem gesetzlichen Kostenträger zu begleichen sind.

 

10. Pflegedokumentation und Leistungsnachweise

 

(1) Der Pflegedienst führt eine Pflegedokumentation. Die Pflegedokumentation ist Eigentum des Pflegedienstes. Sie verbleibt während der Vertragsdauer beim Kunden, es sei denn, ihre sichere Aufbewahrung ist dort nicht gewährleistet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verbleibt sie beim Pflegedienst.

(2) Die erbrachten Leistungen werden vom Pflegedienst in geeigneter Form aufgezeichnet und vom Kunden für die Abrechnung gegengezeichnet (Leistungsnachweis).

 

11. Zutrittsrecht
 

(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter des Pflegedienstes zur Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen und vereinbarten Zeiten, Zutritt zum Leistungsort erhält.

(2) Der Pflegedienst bietet dem Kunden im Rahmen einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung die Schlüsselverwahrung an.

 

12. Erhöhung des Entgelts

 

(1) Die Entgelterhöhung erfolgt durch die Übersendung eines neuen Kostenvoranschlages. Aus dem Kostenvoranschlag geht der Zeitpunkt hervor, zu dem der Pflegedienst die Erhöhung des 

Entgelts verlangt. Mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlags durch den Pflegedienst und den Kunden wird dieser Vertragsbestandteil.

(2) Dem Kunden gegenüber hat der Pflegedienst die Erhöhung des Entgelts spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. In der Begründung werden die bisherigen Entgelte den vorgesehenen Neuen gegenübergestellt.

 

12. Rechnungsstellung und Zahlungsweise
 

(1) Die Höhe der Entgelte für die vom Kunden gewählten Leistungen richten sich grundsätzlich nach den Vergütungsvereinbarungen, die zwischen dem Träger des Pflegedienstes und den Pflege- und Krankenkassen vereinbart wurden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der neuesten geltenden Fassung der Vergütungsvereinbarung.

(2) Der Pflegedienst ist berechtigt die Entgelte für die erbachten Leistungen, die die Pflegekasse, die Krankenkasse oder der Sozialhilfeträger (Kostenträger) genehmigt oder übernommen hat, direkt mit diesen abzurechnen. Sonstige Leistungen nach Punkt 8 können grundsätzlich nicht mit den Kostenträgern abgerechnet werden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die nicht durch die Kostenträger übernommenen Entgelte selbst zu zahlen. Der Pflegedienst rechnet bei privat kranken- und pflegeversicherte Kunden, bei denen anstelle der Sachleistung die Kostenerstattung in gleicher Höhe tritt, die erbrachten Leistungen mit dem Kunden selbst ab. Der Kunde leitet die Rechnung seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu und bemüht sich um die Erstattung selbst. Der Pflegedienst darf dem Kunden für Leistungen nach Punkt 6 und Punkt 7 keine höhere als die in den Vergütungsvereinbarungen vereinbarte Vergütung berechnen.

(4) Das Entgelt ist vom Kunden auch dann zu zahlen, wenn eine vereinbarte Leistung aus vom Kunden zu vertretenen Gründen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen und nicht innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber dem Pflegedienst abgesagt worden ist, jedoch nur unter Anrechnung dessen, was der Pflegedienst durch einen anderweitigen Einsatz des Personals erzielt (Ausfallschaden). Eine Absage sollte möglichst innerhalb von 24 Stunden vor dem Leistungszeitpunkt erfolgen. 

(5) Der Pflegedienst erstellt in der Regel jeweils zu Beginn des auf die Leistungserbringung folgenden Kalendermonats eine Gesamtabrechnung über die erbrachten Leistungen. Dabei sind die Beträge für die sonstigen Leistungen von denen für die Leistungen nach dem SGB XI und SGB V zu trennen. Für die Leistungen nach dem SGB XI ist in der Rechnung jeweils das von der Pflegekasse und dem Kunden zu zahlende Entgelt explizit aufzuführen. Die vom Kunden zu zahlenden betriebsnotwendigen Investitionskosten sind gesondert auszuweisen.

(6) Dem Kunden wird angeboten, am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch Einzugsermächtigung teilzunehmen.

 

13. Zusatzkosten gemäß SGB XI

 

Der Pflegedienst ist verpflichtet, die Kosten betriebsnotwendiger Investitionen nach dem SGB XI gesondert außerhalb der Pflegevergütung den Kunden zu berechnen. Der Pflegedienst ist berechtigt, durch einseitige Erklärung das Entgelt für betriebsnotwendige Investitionen anzupassen. Dies ist spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich anzukündigen und zu begründen; insoweit wird auf das Kündigungsrecht hingewiesen. Für geförderte Pflegedienste sowie im Falle des Sozialhilfebezuges des Kunden ist gesetzlich eine behördliche Vereinbarung erforderlich. Der Pflegedienst ist verpflichtet, für die Ausbildung in der Altenpflege eine Abgabe an das Land zu entrichten. Zur Refinanzierung ist er gehalten diese dem Kunden je Hausbesuch mit grundpflegerischen Leistungen nach §§ 36, 38 und 39 SGBXI in Rechnung zu stellen, der von diesem zu tragen ist.

 

14. Haftung

 

(1) Der Pflegedienst haftet für andere Schäden als die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die durch seine Mitarbeiter verursacht wurden, nur insoweit, als die Schäden auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten oder auf einer schuldhaften Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten des Pflegedienstes beruhen. Dies gilt auch für das Handeln von Erfüllungsgehilfen des Pflegedienstes.

(2) Der Pflegedienst weist dem Kunden auf Wunsch den Abschluss einer ausreichenden Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung nach.

 

15. Datenschutz und Schweigepflicht

 

(1) Der Pflegedienst ist verpflichtet, die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Datenschutz einzuhalten. Er verpflichtet sich, den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Der Pflegedienst unterliegt hinsichtlich aller personenbezogenen Daten, die ihm über den Kunden bekannt werden, der Schweigepflicht. Er hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht sowie zum Datenschutz zu verpflichten.

(2) Soweit sie zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, kann der Pflegedienst die personenbezogenen Daten des Kunden speichern. Die personenbezogenen Daten werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Vertrags benötigen. Insoweit stimmt der Kunde der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu. Der Kunde hat das Recht Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten Daten zu verlangen.

(3) Der Pflegedienst hat wesentliche Veränderungen des Zustandes des Kunden der zuständigen Pflegekasse unverzüglich mitzuteilen. Für diese Mitteilung ist die Zustimmung des Kunden nicht erforderlich.

 

16. Beendigung des Vertrages

 

Der Vertrag endet mit Kündigung oder Tod des Kunden. Bei vorübergehendem stationärem Aufenthalt (Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung etc.) ruht der Vertrag. Innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz kann der Kunde diesen Vertrag hinsichtlich der Pflegeversicherungsleistungen ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Wird ein schriftliches Exemplar des Vertrages erst nach dem ersten Pflegeeinsatz ausgehändigt, beginnt der Lauf der zweiwöchigen Frist erst mit Aushändigung des Vertrages. Danach bzw. ansonsten kann der Kunde den Pflegevertrag mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich kündigen. Hinsichtlich vereinbarter Leistungen der Krankenpflege § 37 SGBV gilt, dass der Kunde den Vertrag jederzeit gem. § 627 BGB kündigen kann. Unbeschadet der vorstehenden Kündigungsmöglichkeiten kann der Kunde im Falle der Entgelterhöhung den Vertrag jederzeit für den Zeitpunkt kündigen, an dem die Erhöhung wirksam werden soll.

 

11. Schlussbestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarung, Schriftform, salvatorische Klausel

 

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Pflegedienstes.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus unserem Rechtsverhältnis zum Kunden, soweit dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Delmenhorst; für gegen den Pflegedienst gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.

(3) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

(4) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hinweis auf die EU-Plattform zur Streitbeilegung (OS-Plattform)

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (OS-Plattform) zur Verfügung unter http://ec.europa.eu/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Hinweis gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Anbieter ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Diese AGB wurden erstellt durch die Kanzlei Fischer-Battermann.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Herrn Sergey Domoskanov

SVK-Pflegedienst

Hasporter Damm 152

27755 Delmenhorst

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 42 21 / 659 22 15

Telefax: +49 (0) 42 21 / 659 22 17

E-Mail: info@SVK-Pflegedienst.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Wiedergabe des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

Herrn Sergey Domoskanov

SVK-Pflegedienst

Hasporter Damm 152

27755 Delmenhorst

Kontakt:

Fax: +49 (0) 42 21 / 659 22 17

E-Mail: info@SVK-Pflegedienst.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum (*) Unzutreffendes streichen.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

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SVK-Pflegedienst,
Hasporter Damm 152, 27755 Delmenhorst, (04221) 659 22 15